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Vermittlungsgutschein

Den Vermittlungsgutschein kann beanspruchen, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach mindestens zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist.

Der Vermittlungsgutschein hat für Sie den Vorteil, dass im Falle der erfolgreichen Vermittlung die Arbeitsagentur die entstandenen Kosten für Sie übernimmt

Das Faltblatt "Vermittlungsgutschein - Hinweise für Arbeitslose." mit weiteren Informationen finden Sie hier .

Den Vermittlungsgutschein können Sie bei der Arbeitsagentur persönlich beantragen, schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer.